Der notarielle Übergabevertrag ist für Notare und Mitarbeiter ein äußert anspruchsvolles Thema. Wer den
Übergabevertrag entwirft, braucht zunächst ein gutes Grundmuster mit verschiedenen Varianten für Rechte,
die den Übergeber absichern.
Es beginnt i.d.R. mit einer ersten Besprechung zu der der aktuelle Grundbuchinhalt vorliegen sollte. Mühevoll
kann bereits sein, die richtigen Grundbuchdaten vom Mandanten in Erfahrung zu bringen.
Zur Beratung könnten im Idealfall vorhandene Löschungspapiere für Grundpfandrechte vorgelegt werden.
Werden noch Darlehen bedient, ist die Summe restlichen Valuta in Erfahrung zu bringen.
Eine gute Einschätzung, wie der Verkehrswert der Immobilie ist, hat besonders dann Bedeutung, wenn die
Ausnutzung schenkungssteuerrechtlicher Freibeträge bedeutend ist. Zusätzliche Beratung durch einen Steuerberater ist oft sinnvoll.
Besonders anspruchsvoll ist die Frage der Gestaltung der Dienstbarkeiten, die den Übergeber ggf. absichern
sollen (Vorbehalten eines Nießbrauchs oder Zuwenden eines Nießbrauchs, Wohnrecht oder Wohnungsrecht
und auch die Frage zu welchen Bedingungen eine Rückübertragung ggf. vereinbart und abgesichert werden
soll. Dargestellt wird insbesondere ein Grundmuster eines Übergabevertrages mit verschiedenen Formulierungen der Nießbrauchrechte oder Wohnrechte/Wohnungsrechte und der Rückforderungsrechte und Vormerkungen.
Wie kann der Wille der Beteiligten am besten sondiert werden? Ist eine Kettenschenkung zur Ausnutzung der
erbschaftsteuerlichen Freibeträge nötig? Wie gilt es den Übergeber abzusichern? Wie hoch sind die
Notargebühren