Zum Inhalt:
Schon seit einiger Zeit muss der Auftrag zur Vollstreckung von Geldforderungen an den Gerichtsvollzieher mit einem zwingenden Vordruck erteilt werden, gleiches gilt für die Forderungspfändung. Mit Wirkung vom 22.12.2022 ist die neugefasste Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV) in Kraft getreten und am 01. Oktober 2025 noch einmal geändert worden. Sie beinhaltet Regelungen und Muster für alle verbindlich zu nutzenden Vollstreckungsformulare.
Bereits das pure Ausfüllen der Formulare stellt eine gewisse Herauforderung dar, der wir uns im Rahmen des Seminars stellen wollen. Darüber hinaus soll aber auch besprochen werden, welcher Weg zur Realisierung der Gläubigerforderung strategisch sinnvoll ist. Selten führt ein „08/15“ Vorgehen und das beliebige Ankreuzen zahlreicher im Formular genannter Möglichkeiten zum gewünschten Erfolg! Daher widmen wir uns den Fragen: Welche Anträge können und sollten gestellt werden? In welcher Reihenfolge sollten Anträge gestellt werden? Die Erörterungen erfolgen auf der Grundlage der konkret vorliegenden Formulare.